8.1 Notruferkennung
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Bei Notrufen ist eine Standortermittlung grundsätzlich erforderlich. Diese Funktion kann nur über Ihren Telefonie-Provider erfolgen (z. B. Bereitstellung von Rufnummernbereichen mit entsprechenden Ortskennzahlen). Wenden Sie sich an Ihren Provider, um eine korrekte Standortermittlung des Anrufers zu gewährleisten.
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Notrufe in Deutschland, Österreich und in der Schweiz
In den DACH-Ländern sind die Rufnummern 110 und 112 für Notrufe reserviert. Wenn 110 oder 112 gewählt wird, werden folgende Sonderbehandlungen angewendet:
Evtl. konfigurierte Rufnummernunterdrückung wird ignoriert. Die ausgehende Rufnummer wird immer signalisiert.
Wenn der Benutzer keine öffentliche Rufnummer konfiguriert hat, wird eine gültige Rufnummer des verwendeten SIP-Trunks signalisiert, um sicherzustellen, dass der Anruf nicht vom Provider abgewiesen wird.
Vorhandene konfigurierte oder lizenzierte Trunk-Kanalgrenzen werden ignoriert. Der Anruf wird immer zugestellt.
Wenn mehr als ein externer Trunk konfiguriert und verfügbar ist, wird immer der Trunk bevorzugt, dessen zugeordneter Standort mit dem Standort des Notrufenden übereinstimmt.
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Ab SwyxWare Version 14.00 können die Rufnummern 110 und 112 nicht an interne Benutzer vergeben werden.
Wenn einem oder mehreren Benutzern bereits eine Notrufnummer zugewiesen wurde, stellen Sie sicher, dass in Ihrer Konfiguration keine Zuordnungen für diese Rufnummern vorhanden sind.
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